Budget-Eröffnung

Budget-Antrag

Parteispenden reduzieren die Steuerlast lt. § 34g Nr.1 EStG um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli/Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag für solche Spenden liegt pro Person bei 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR). Weitere 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR) sind lt. § 10b Abs.2 EStG vom Einkommen abzugsfähig und führen zu einer Steuerersparnis in Höhe des persönlichen Steuersatzes.

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