Spendenbescheinigung beantragen

Spenden bitte banküblich auf Konto UNABHÄNGIGE  (IBAN: DE 76 7209 0000 0100 0873 78,  BIC: GENODEF1AUB)  überweisen.

Parteispenden reduzieren die Steuerlast lt. § 34g Nr.1 EStG um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli und Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag für solche Spenden liegt pro Person bei 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR). Weitere 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR) sind lt. § 10b Abs.2 EStG vom Einkommen abzugsfähig und führen zu einer Steuerersparnis in Höhe des persönlichen Spitzensatzes.

Die steuerliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) übersenden wir Ihnen nach Eingang der Spende wie nachfolgend beantragt spätestens nach Jahresende:  *Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden





    Für die Zusendung der Zuwendungsbescheinigung:


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