Dilemma der Wahlgesetze

Das Dilemma der Wahlgesetze

28.01.2021 – Günter Buhlke – gelesen in www.pressenza.com

Seit Platons Zeiten verdankt die Welt den Griechen Wahlen von Führungspersonen. Nach dieser Epoche waren noch Sklaverei und Feudalismus mit ihren egoistisch geprägten Hierarchien zu überwinden, bis sich die heutigen Formate der Demokratie in der Welt etablieren konnten. Dazu gehören die repräsentative und die präsidentiale Demokratie, sowie Mischformen.

Der Entwicklungsprozess durchlief viele heftige Auseinandersetzungen. Allgemeine Wahlen sind daher keine Selbstverständlichkeiten. Ihre Vorbereitungen und die Durchführung wird von Wahlgesetzen geregelt, mit Bestimmungen, die jeweils von der zahlenmäßig stärksten Partei durchgesetzt wurden. Der Parteienegoismus selbst kann zur Quelle von Problemen werden. Parteien agieren zugunsten von Zielgruppen und wenn diese egoistische Ziele verfolgen, die jenseits des Gemeinwohls liegen, gerät die Demokratie in Gefahr.

So ist es nicht verwunderlich, dass das deutsche Wahlgesetz, seit mehreren Wahlperioden mit Mängeln behaftet ist. Richter des Bundes Verfassungsgerichtes stellten z.B. 2008 erneut fest, dass das Wahlgesetz gegen die Verfassung verstößt. Das oberste Gericht musste sich einschalten, weil das Parlament selbst seinen Aufgaben nicht gerecht wurde. Der Wählerwille wurde durch Überhangsmandate missachtet. Es galt weitere verfassungsrechtliche Widersprüche mit dem Wahlgesetz in Übereinstimmung zu bringen: So die geschlechtliche Gleichstellung zu wahren oder die von Wahllisten eingeschränkte Wahlfreiheit wieder herzustellen und schließlich die Zahl der Abgeordnetenmandate auf eine angepasste Anzahl zu beschränken. Eine demokratische kontrollierbare Briefwahl oder die Einführung der Digitalisierung in die Wahlprozesse stehen noch nicht auf der Tagesordnung des Parlaments. Die Novellierung des Wahlgesetzes von 2011 und die letzte vom 14.11.2020 lösten die Problemstellungen nur ungenügend. Weitere Fragezeichen werfen das Wahlalter, die Zulassung politischer Organisationen und die gesetzliche Verbotsregelung von Organisationen auf.

Ein grundsätzlicher Mangel: Das Gesetz schränkt das Wahlrecht des Bürgers auf einen einmaligen Wahlakt ein. Es schützt ebenso wenig den Wähler, wenn die Abgeordneten und die Parteien gegen ihren Wahlauftrag handeln. Das zugelassene Lobbysystem widerspricht demokratischen Prinzipien und beeinflusst den Willen des Abgeordneten. In den Zwischenperioden zweier Parlamentswahlen hat der Wähler nur eingeschränkte Möglichkeiten seinen Willen zu artikulieren. Etwa ein Volksbegehren mit hohen bürokratischen und finanziellen Hürden oder Protestkundgebungen. Formen der direkten Demokratie sind aber von bürgerlichen Parteien selten gewünscht.

Das Desaster der Auszählung und der Dokumentation der Wahlstimmen im „Musterland“ der Demokratie der USA zeigt, dass die Demokratie in der Welt noch große Aufgaben zu lösen hat. Zum Beispiel auch wie das Geld der Großen Banken und Unternehmen aus Wahlprozessen verdammt werden kann. Die in den USA gängige Spenderpraxis ist auch in Deutschland üblich.

Deutsche Großunternehmen, wie die Bayer, Allianz, Deutsche Bank haben Trump erhebliche Finanzmittel zu kommen lassen. Auch in Deutschland spielt das Geld eine antidemokratische Rolle. Parteien- und Wahlgesetz formulieren das Problem nur zögerlich.

Gesetze brauchen im Parlament ihre Zeit, abhängig vom Thema. Gesetze zur Diätenerhöhung der Abgeordneten gehen in Wochenfrist durch die Fraktionen. Gesetze zur Bewahrung der Demokratie benötigen Jahre, wenn sie nicht ganz unterbleiben, z.B. wenn der abhängige Teil der deutschen Großfamilie oder der Mittelstand bessere Aktionsmöglichkeiten erhalten könnte.

Für 2021 bestimmt das Wahlgesetz 9 Wahlen in Deutschland. Die Sorgen der Verwaltung und der Parteien sind durch die Virus Epidemie groß. Gewohnte öffentliche Wahlveranstaltungen mit vielen Personen sind gefährdet und müssen im Interesse der Gesundheit möglicherweise unterbleiben. Briefwahlen in Bundesländern benötigen andere Vorbereitungszeiten und technologische Abläufe. Die Auszählung der Stimmen wird in anderen Formen ablaufen müssen.

Politiker reagieren zurzeit voller Unruhe. Die Uhr der Wahltermine tickt. Spekulative Vorhersage- Institute treiben die Hektik zusätzlich zum Virus an. Die Unmoral lässt Parteien eher auf die dunklen Flecken der Weste der Konkurrenten schauen als auf die Überzeugungskraft ihrer eigenen Vorhaben nach der Wahl. Ihre Versprechungen kennen kaum Hemmungen viele Milliarden zur Problemlösung bereitstellen zu wollen, ohne zu sagen wer die Kredite zurückzahlen soll.

Sorgen zum Wahlausgang, die nicht mit dem schlecht formulierten Wahlrecht zusammenhängen, bringt das beendete Meinungsbildungsmonopol der Medien. Internet und Handy haben einen beachtlichen Einfluss erreicht.Eine vom Inhalt her demokratische Gesetzesregelung, außer der staatlichen Überwachung, ist erst in Diskussion.

Ein ganzes Bündel von Ursachen versetzen die Parteien im Wahljahr 2021 in Unruhe, was Anlass für bessere Regeln sein sollte. Das Wahlgesetz wirkt so, wie es unzureichend formuliert wurde. Die Verwaltungsbehörden der Ministerien greifen in der Zeit der Epidemie aus Zeitgründen zu Anordnungen, um die technologischen Abläufe der Wahlen sicher zu stellen. Auch wenn Verwaltungsanordnungen nicht immer Demokratie konform ist. Das bedeutet nicht, dass die neugewählten Abgeordneten von ihrer Verantwortung zur Herstellung der Demokratie entbunden sind.

Die Globalisierung stellt zu Beginn des 21. Jahrhunderts ihre Forderungen. Auch die Demokratie ist mit humaner Vernunft immer wieder neu zu denken.

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