Parteispenden sinnvoll einschränken
Angestrebte Änderung:
Parteien sollen Spenden von juristischen Personen (Firmen, Verbänden usw.) über 500 EUR nicht mehr annehmen dürfen. Zu erreichen wäre das durch einen kleinen Zusatz in § 25 Abs. 2 Parteiengesetz (verbotene Spendenannahme) durch Hinzufügung einer Nr. 9:
Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen sind ausgeschlossen:
1. – 8. …
9. Spenden von mehr als 500 EUR, soweit sie nicht von natürlichen Personen stammen.
…eine kleine Änderung, aber eine große Wirkung!
Zeitlicher Ablauf:
- 19.01.2010: Petition eingereicht – Petitionsantrag Parteispenden (pdf)
- 27.01.2010: Ablehnung – öffentliche Petition nicht zugelassen (pdf)
- 29.01.2010: Antwort v. Bundestags-Präsident Lammert (pdf)
- 04.09.2012: Ablehnung der Petition – lt. Beschlussempfehlung (pdf)