Wahlrecht – Einzelbewerber-Kostenerstattung

Kostenerstattung für Einzelbewerber  – BWG ändern!

Petition vom 22. 11. 2005 im Bundestag:
Einzelbewerber gleichstellen, Kostenerstattung 2,80 EUR statt 4 DM

Was wir ändern wollten:
Einzelbewerber erhalten bei Bundestagswahlen im Gegensatz zu Parteien staatliche Mittel (lt. BWG 2005 einmalig 4 DM) nur, wenn sie in ihrem Wahlkreis mindestens 10% der Erststimmen erhalten. Unter vergleichbaren Umständen erhielten Bewerber von Parteien ohne Liste bis 2001 jährlich 1 DM je Stimme – bei einer 4-jährigen Legislaturperiode ergab das insgesamt 4 DM. Kurz vor der Bundestagswahl 2002 wurden diese Sätze auf EUR umgestellt und kräftig erhöht – auf 0,70 EUR bzw. 0,85 EUR. Erhöht wurde nur der Satz für Parteibewerber, Einzelbewerber hatte man wieder einmal „übersehen“!

Die beiden 2005 davon betroffenen Einzelbewerber (Hohmann, Dippel) haben vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen diese Benachteiligung geklagt. In Karlsruhe wurde von unseren Mitgliedern auch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Um weitere Kosten zu vermeiden und anhängige Verfahren zu erledigen, haben wir eine – möglichst rückwirkende – Anpassung an den bis 2001 herrschenden „Gleichklang“ beantragt.

Was wir erreicht haben:
Durch unsere Petition wurde das BWG 2008 rückwirkend für 2005 geändert – die Kostenpauschale beträgt jetzt wie beantragt 2,80 EUR. Die Kandidaten haben entsprechende Nachzahlungen erhalten. Für die Zukunft existiert nun Rechtssicherheit und es bleibt zuhoffen, bei der nächsten Anpassung werden Einzelbewerber nicht erneut „übersehen“ – sonst darf man wohl Absicht unterstellen.

Aktuelle Anmerkung:
2016 wurde der Satz für Parteibewerber von 0,70 EUR auf 0,83 EUR erhöht. Eine Anpassung für Einzelbewerber ist erneut nicht erfolgt. Das bestätigt unsere Vermutung, dass die Bundestagsparteien nicht lernfähig sind. Daher haben wir erneut eine Petition gestartet und werden ggf. auch Verfassungsbeschwerde einlegen um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Zeitlicher Ablauf:

TOP 6+7 Wahlrecht (Petent Werner Fischer) Gesamte Sitzung (Wahlrecht: ab 1 Std. 37 Min)

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