Wahlrecht – Sperrklausel verbessern

Sperrklausel verbessern

Angestrebte Änderung:

Die Sperrklausel soll verbessert werden, damit künftig mindestens 90% der Wählerstimmen gewertet und im Parlament tatsächlich abgebildet werden. Im Bundestag gibt es solche Regelungen bereits für Parteien nationaler Minderheiten und falls eine Partei mindestens 3 Direktmandate erringt.

Eine solche Änderung ist daher absolut systemkonform und problemlos umsetzbar, doch die etablierten Bundestagsparteien greifen diese sinnvolle Anregung aus Eigennutz nicht auf.

Zeitlicher Ablauf:

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