Wahlrecht – Unterstützer-Unterschriften

Einzelbewerber und Kleinparteien
nicht benachteiligen

Was wir ändern wollen:
Durch vorgezogene Neuwahlen wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften drastisch verkürzt, die erforderliche Zahl der Unterschriften bleibt jedoch unverändert.  Etablierte Parteien (im Bundestag bzw. in Landtagen vertreten) sind davon nicht betroffen, nur Einzelbewerber und übrige Parteien müssen diesen zusätzlichen Nachweis liefern. Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit erheblich, besonders drastisch wirkt dies bei vorgezogenen Neuwahlen. Bei einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss haben das auch alle Fraktionen bestätigt, doch bei der Neufassung des Bundeswahlgesetzes (BWG) ist keine der Bundestagsfraktionen dazu tätig geworden.

Unser Lösungsvorschlag:
Unterschreitet die Sammlungsfrist einen gewissen Zeitraum (z. B. 100 Tage), soll die Zahl der Unterschriften im gleichen Verhältnis gesenkt werden. Im BWG wäre dem Innenministerium dafür lediglich eine gesetzliche Möglichkeit einzuräumen.

Trotz Kenntnis des Problems und unseres Vorschlags sind die Bundestagsparteien untätig geblieben. Jeder Bürger möge selbst beurteilen, in welchem Maße sich unsere Bundestagsparteien noch von demokratischen Idealen leiten lassen oder ihrem eigenen Machterhalt dienen.

Zeitlicher Ablauf:

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