Chancen für Einzelbewerber

Chancen für Einzelbewerber

Am Bundeswahlgesetz wurden 2008 bestimmte Änderungen vorgenommen – doch leider nicht die, die wir angestrebt haben. Die etablierten Parteien haben den demokratischen Wettbewerb weiter eingeschränkt und sich zusätzliche Vorrechte gesichert, den Kernpunkt unserer Kritik jedoch einfach ignoriert. Wahlrecht und Parteifinanzierung befinden sich in alleiniger „Gewalt“ der etablierten Parteien – das sollte dringend geändert werden!

Was wir ändern wollen:
Direktkandidaten (Erststimme) sind stark benachteiligt, soweit sie nicht für eine Partei mit Liste antreten. Das Wahlgesetz enthält eine Regelung, wonach im Falle ihrer Wahl alle Zweitstimmen ihrer Wähler ungültig werden. Davon ausgenommen sind Parteien, die Listen einreichen. Auf diese Regel weisen die Parteien immer dann hin, wenn es für ihre Kandidaten eng werden könnte, wie z.B. 2005 im Fall Hohmann oder Dippel. Durch diese Vorschrift wird der Grundsatz der Wahlgleichheit eklatant verletzt. Hier ist nach gerechteren Regelungen zu suchen, die echte Chancengleichheit herstellen.

Vorteil unseres Vorschlags:
Erst- und Zweitstimme können auf getrennten Wahlzetteln abgegeben werden. Nachwahlen wie 2005 in Dresden wären nur noch für die Erststimme erforderlich; damit stehen die Wahlergebnisse am Wahltag definitiv fest!

Zeitlicher Ablauf:

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