Einzelbewerber/Wählergruppen – Erstattung anpassen!

Einzelbewerber/Wählergruppen – Erstattung anpassen!

Was wir erreichen wollen:
Die Bundestagsparteien haben 2016 nur die staatlichen Mittel für Parteien erhöht, die Sätze für parteilose Einzelbewerber und Wählergruppen aber erneut nicht angepasst. Den durch eine Verfassungsklage erzwungenen Gleichklang zu zerstören, hatten sie schon 2002 versucht. Damals haben wir uns durch eine in 2005 eingereichte Petition erfolgreich zur Wehr gesetzt und 2008 wurde der Betrag im BWG rückwirkend ab 2005 von 4 DM auf 2,80 EUR erhöht.

Für Einzelbewerber (§ 49b BWG) wäre 2016 eine analoge Anhebung von 2,80 EUR auf 3,32 EUR und für Wählergruppen (§ 28 EuWG) von 3,50/4,25 EUR auf 4,15/5,00 EUR erforderlich gewesen. Die Beträge lt. PartG werden nun auch durch einen Index automatisch angepasst, deshalb haben wir uns diesmal für einen Verweis auf die Vorschrift im PartG entschieden. Dadurch wäre auch künftig immer ein Gleichklang der Beträge garantiert.

Anmerkung:
Siehe Petition v. 18.11.2005: Kostenerstattung für Einzelbewerber  – BWG ändern!

Zeitlicher Ablauf:

  • 23.04.2017: Petition eingereicht – Petitionsantrag (pdf)
  • Unser Vorschlag wurde 2018 inzwischen wie beantragt umgesetzt. Gleichzeitig wurden die staatlichen Mittel für Parteien jährlich um zweistellige Millionenbeträge aufgestockt.

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